Allgemeine Geschäftsbedingungen

"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf Erden, 
das dich mehr liebt als sich selbst."          
                                                     Josh Billings

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule 
„Gemeinsam mit Hund und Herz“ 

Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR 



§ 1 Training 

Die Teilnahme am Training ist nur Hunden mit altersgemäßem, vollständigem Impfschutz gestattet. Der Eigentümer* gewährt dem Übungsleiter Einsicht in das Impfheft und bestätigt durch den aktuellen Impfausweis den zuständigen Tierarzt und, dass sämtliche übliche Impfungen (Tollwut - gültig gemäß Tollwutverordnung, Parvovirose, Staupe, H.C.C., Leptospirose; möglichst auch „Zwingerhusten“) durchgeführt sind und der Hund entwurmt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht Berechtigung zum Vertragsrücktritt oder Auflage zur Durchführung der Impfungen/Entwurmung. Die Kosten hat der Auftraggeber/Hundehalter zu entrichten. Der Auftraggeber/Hundehalter haftet auch für Folgeschäden.

§ 2 Haftpflichtversicherung 

Der Unterzeichnende versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den zu trainierenden Hund besteht. Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der Unterzeichnende verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, auch wenn ein Dritter für ihn an der Ausbildung teilnimmt.

§ 3 Haftungsausschluss der Hundeschule „Gemeinsam mit Hund und Herz“ Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR 

Die Ausbilder sowie Eigentümer der Hundeschule „Gemeinsam mit Hund und Herz“ Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR übernehmen grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Ebenso wenig für Schäden durch teilnehmende Arbeitshunde der Hundeschule. 

Der Hundehalter/Eigentümer stellt den Ausbilder von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Grund, frei; so unter anderem bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung. 

Der unterzeichnende Teilnehmer hat jegliche Begleitperson über Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden sowie Seminare erfolgt auf eigenes Risiko.

§ 4 Vertragsabschluss durch Teilnahme 

Die erste Schnupperstunde ist kostenfrei. Nimmt der Teilnehmer die nächste Trainingsstunde mit seinem Hund in Anspruch, gilt der Vertrag zur Ausbildung als verbindlich und rechtswirksam und wird damit auch in Rechnung gestellt, auch wenn bis dahin der Ausbildungsvertrag noch nicht unterschrieben vorliegt. Diese Vereinbarung gilt als rechtswirksam, wenn der Kursteilnehmer über diese Bedingungen mündlich während der Schnupperstunde informiert wurde oder ihm diese Vereinbarung und/oder die AGB vorab schriftlich übermittelt wurden. Ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag ist dadurch nicht mehr möglich.

§ 5 Entwertung durch Nichtteilnahme 

Eine Absage oder Verschiebung eines bestätigten Termins muss mindestens 24 Stunden vor Beginn durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder deutlich verspätet, wird die Unterrichtsstunde angerechnet und somit entwertet. Ausgenommen hiervon sind unvorhergesehene Zwischenfälle (höhere Gewalt) oder Unfälle, welche dann im Einzelfall zur Prüfung mitgeteilt werden müssen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis des Teilnehmers zu erbringen.

§ 6 Änderungen und Ausfall durch Hundeschule 

Der Ausbilder behält sich vor in dringlichen Fällen Unterrichtsstunden oder Gruppenkurse abzusagen. Dieser Unterrichtstermin wird selbstverständlich nachgeholt, ein neuer Termin wird hierfür dann vereinbart. Jeder Teilnehmer der Hundeschule hat somit die Möglichkeit die versäumte Trainingseinheit zu absolvieren.

§ 7 Rücktritt und Rückerstattung, Abbruch

Bei Rücktritt oder vorzeitigem Abbruch des Trainings/eines Kurses in der Hundeschule durch den Kursteilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch der Kursgebühren. Eine Verrechnung und/oder Aufrechnung mit Einzelstunden ist ebenfalls nicht möglich und daher untersagt. 

Bei Abbruch des Kurses durch den Kursleiter wird zeitanteilig die Erstattung der bezahlten Beträge durchgeführt. 


§ 8 Erfolgsgarantie 

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg ist abhängig vom Teilnehmer durch dessen Umsetzung der Anweisungen und Hilfestellungen der Ausbilder der Hundeschule. 

Bei Misserfolgen besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Rückvergütung. Ebenfalls besteht kein Rechtsanspruch auf Schadensregress der Hundeschule „Gemeinsam mit Hund und Herz“ Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR bei Beauftragung eines anderen Dienstleisters im Bereich der Hundeausbildung durch den Kursteilnehmer.

§ 9 Bestimmungen Gruppenkurse - Kursgebühren 

Kurskarten sind bei Verlust erloschen. Die Kurskarten können nicht auf Dritte übertragen oder verkauft/weitergeben werden. Die Kurskarten sind auf den/die Teilnehmer/-in und den Hund festgelegt und angepasst. Jedes Mensch-Hund-Team benötigt eine Kurskarte für den jeweiligen Gruppenkurs/Kurs. 

Sonderbestimmungen und -regelungen bleiben hiervon unberührt. 
Zu jedem wahrgenommenen Termin wird eine Einheit der Kurskarte gestrichen/entwertet. Wurden alle Termine wahrgenommen und somit die Karte vollständig entwertet, verfällt die Kurskarte und der Kurs gilt als beendet.

§ 10 Abrechnung Einzelstunden und Anfahrtspauschale 

Das Honorar und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale (wird im Einzelfall vereinbart) für Einzelstunden sind sofort fällig. Hierzu wird jede angefangene Stunde zum vorgegebenen Stundenpreis abgerechnet. Die Preise im Einzelnen wurden dem Teilnehmer vorab erläutert und sind zusätzlich und grundsätzlich auf unserer Internetseite ausgewiesen. 

Der Betrag ist in bar zu entrichten. Eine Rechnung geht dann im Nachgang an die postalische Adresse des Auftraggebers oder, insofern er der elektronischen Übermittlung zugestimmt hat, auch per E-Mail zu. Preise sind rechtsverbindlich und sind nicht rabattierfähig. Der Auftraggeber wird bei der telefonischen Aufklärung und Terminvereinbarung auf die Preise hingewiesen.

§ 11 Ausschluss aus der Hundeschule 

Sollte seitens der Hundeschule „Gemeinsam mit Hund und Herz“  Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR eine Auffälligkeit in Bezug auf Tierhaltung und nicht ordnungsgemäßem Umgang mit dem Tier festgestellt werden, so behält sich die Hundeschule (Ausbilder) das Recht vor, einen entsprechenden Haftungsausschluss oder Ausschluss auszusprechen. Die Hundeschule „Gemeinsam mit Hund und Herz“  Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR behält sich vor, nach Erstellung des Haftungs-ausschlusses oder Ausschlusses bei Bedarf das Training des Teilnehmers sofort einzustellen sowie Anzeige oder Meldung an das zuständige Veterinäramt/Ordnungsamt zu veranlassen. Der Haftungsausschluss geht per Post zu. Diese Maßnahme gilt als Schutz vor Tierquälerei und bei potenziell gefährlichen Hunden, deren Verhalten auf eine Gefahr für Hundehalter und Andere schließen lässt.

§ 12 Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach Vertragsabschluss. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie die Hundeschule „Gemeinsam mit Hund und Herz“ Stefanie Heinzelmann und Ulrike Stumpf GbR mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. 

Zur Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Bezahltransaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 13 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 

*Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Text die männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe gelten jedoch in der männlichen und weiblichen Form entsprechend